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Chaos durch Clearstream - heute Hüh morgen Hott - was denn jetzt?

 

 tom
(@tom)
Admin
Beigetreten: Vor 7 Jahren
Beiträge: 3878
Themenstarter  

Am Canna-Markt ist ganz schön was los die Tage:

Clearstream sorgt für Verwirrung und Verärgerung bei deutschen Cannabisinvestoren und Handelsplätzen

 

In meinem Blog wies ich bereits am 19.06 auf eine von  Clearstream veröffentlichte Meldung vom 11.06. hin,  aus der hervorging, dass mit sofortiger Wirkung Zulassungsanträge von Wertpapieren abgelehnt werden, deren Hauptgeschäft im Zusammenhang mit Cannabis steht. Seit dem 11. Juni 2018 ist es aufgrund gesetzlicher Vorgaben den Börsen de facto nicht mehr möglich, für einzubeziehende Wertpapiere von „Cannabis“- Emittenten, die Bestätigung über die Abwicklung von Seiten Clearstream Banking zu erhalten - Neulistings sind also von nun an nicht mehr möglich.

 

Das war allerdings nur die "harmlose" Vorab-Meldung, denn prompt folgte am 22.06 die eigentliche Schock-Meldung (Blog)

Clearstream  informierte nämlich ihre Kunden darüber, dass sie zum 28.09.2018  überhaupt keine Abwicklung mehr von Wertpapieren ausländischer Unternehmen anbieten wird, deren Hauptgeschäft im Zusammenhang mit Cannabis steht.

Nur bis zum 29.06. - also heute -  sind noch Käufe in Potstocks abwickelbar, danach beginnt eine dreimonatige Übergangsfrist, in der abwicklungsseitig lediglich nur noch Verkäufe gesettled werden können.

Während dieser Frist werden „Cannaktionäre“ quasi dazu genötigt, die Wertpapiere der von Clearstream aufgelisteten Unternehmen auf den Markt zu werfen. Betroffen vom drohenden Delisting sind derzeit 145 Unternehmen. Darunter sind hauptsächlich kanadische und US-Titel, wie die Lizenzierten Produzenten Aphria, AuroraCanopy Growth,  Cronos Group um nur einige zu nennen,  oder auch der britische Pharmahersteller GW Pharmaceuticals. Der einzige in Deutschland handelbare Cannabis-ETF - HMMJ - ist ebenso betroffen - deutsche Titel jedoch nicht, wie aus einem Update der ersten Meldung bekannt wurde.(Kein Wunder - es gibt nämlich keine). Die gesamte Liste kann hier eingesehen werden - sie ist jedoch nicht abschließend.

Und es geht weiter:  Clearstream macht die Verwirrung komplett und veröffentlicht heute die nächste Meldung, in der sie ihre zuvor veröffentlichte Meldung einschränken:

 


Clearstream Banking handling of medicinal cannabis related securities

Clearstream Banking1 informs customers that following the adoption of the Projet de Loi 7253 by the Chambre des Députés of Luxembourg on 28 June 2018, the restrictions outlined in Announcement A18095 will not be applied to securities where the main business consists of medicinal cannabis.

Clearstream Banking is currently updating the list of identified securities contained in A18095


Also sind nun scheinbar doch nur Unternehmen betroffen, die im Recreational-Markt ihr Hauptgeschäft haben - Unternehmen mit Fokus auf Medizinischen Cannabis sollen nun scheinbar doch nicht betroffen sein. Aber wer legt das eigentlich fest? Zum jetzigen Zeitpunkt wurde die am 22.06 veröffentlichte Liste noch nicht upgedatet. Wahrscheinlich steht diese Meldung um unmittelbaren Zusammenhang damit, dass gestern Luxemburg doch tatsächlich medizinisches Cannabis legalisiert hat 😉

Ich persönlich finde diese Verwirrung ziemlich unprofessionell, denn was passiert jetzt mit denjenigen Anlegern, die sich bereits aufgrund der Meldungen in den letzten Tagen von ihrem Bestand getrennt haben? Wir sahen in den letzten Tagen teilweise nennenswerte Einbrüche von Canna-Aktien. Ob dies dem generell schwachen Marktumfeld oder an den Clearstream-Meldungen liegt ist unklar - ich denke jedoch dass sie das negative Momentum verstärken. Die Werte der 2. und 3.Reihe,  gaben besonders empfindlich ab – hier kann ich mir sogar vorstellen, dass der deutsche Markt hier einen großen Anteil an den Bewegungen hat. Nicht umsonst produzieren so manche einschlägige Unternehmen permanent deutsche Pressemitteilungen – denn sie wissen, dass sie hier genug Dumme finden die das Spiel mitspielen und somit den Hauptmarkt bilden…

 

 

Reaktionen der 2 größten Börsen:


Bekanntmachung Börse Stuttgart: 

Der Handel von ausländischen Wertpapieren von Emittenten, deren Hauptgeschäftszweck direkt oder indirekt mit Cannabis und anderen Betäubungsmitteln verbunden ist (und nicht medizinisch), ist nach aktuellem Stand ab dem 25. September auch an der Börse Stuttgart nicht mehr möglich. Der Grund sind gesetzliche Vorgaben aus Luxemburg für den Zentralverwahrer Clearstream Banking. Bitte beachten Sie dazu deren aktuellen Informationen sowie unser Rundschreiben  Bei Fragen empfehlen wir, direkt Kontakt zu Ihrer Depotbank aufzunehmen.


 Rundschreiben Deutsche Börse: 

 Anpassungen bei der Einbeziehung von Wertpapieren in den Freiverkehr; Beschränkungen bei der Erteilung von Abwicklungserklärungen für Wertpapiere bezogen auf Cannabis

Voraussetzung für die Einbeziehung von Wertpapieren in den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®) ist die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Erfüllung der Börsengeschäfte (Abwicklung). Hierfür ist für jedes Wertpapier eine Bestätigung der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, bzw. der Clearstream Banking SA, Luxemburg (nachfolgend: Clearstream) durch eine Abwicklungserklärung erforderlich. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ist seit dem 11. Juni 2018 die Erteilung einer Abwicklungserklärung seitens Clearstream nicht mehr möglich für Wertpapiere von Emittenten, deren Hauptgeschäftszweck die Produktion oder Finanzierung von Cannabis oder vergleichbaren Drogen ist. Somit können diese Wertpapiere nicht mehr in den Handel einbezogen werden. Weiterhin wird mit Ablauf des 28. September 2018 bei Wertpapieren von Emittenten, deren Hauptgeschäftszweck die Produktion oder Finanzierung von Cannabis oder vergleichbaren Drogen ist, eine bereits erteilte Abwicklungserklärung entzogen. Hierfür erfolgt eine fortlaufende Überprüfung der handelbaren Wertpapiere seitens Clearstream. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite der Clearstream. Sofern es zu einem Entzug der Abwicklungserklärung kommt, wird Deutsche Börse AG den Handel in dem betreffenden Wertpapier einstellen. Seitens Clearstream wurden Wertpapiere identifiziert, welche die o.g. Kriterien erfüllen, die Sie ebenfalls unter dem oben genannten Link finden können. Für diese Wertpapiere kommt es zu einem Entzug der Abwicklungserklärung am 28. September 2018.

Die Deutsche Börse AG wird daher den Handel in diesen Wertpapieren mit Ablauf des 24. September 2018 einstellen.


Welche Möglichkeiten hat man nun als Cannavestor?

Da Clearstream abwicklungstechnisch eine Quasi-Monopolstellung in der deutschen Börsenlandschaft innehat und zudem als Zentralverwahrer fungiert, gehe ich davon aus, dass der „Otto-Normal-Anleger“ – und das dürften fast alle sein - von diesem Umstand betroffen sein dürften.

Eigentlich bleibt einem nichts anderes übrig, als seine an deutschen Börsen erworbenen Bestände in den betroffenen Titeln sukzessive bis Ende September abzubauen und sich am Heimatmarkt wieder einzudecken.

Bei manchen Brokern ist es möglich, die Lagerstelle zu wechseln, bei anderen jedoch nicht. Dies ist je nach Anbieter mit Kosten und Zeit verbunden.

Ich möchte dem Ganzen aber dennoch etwas Positives abringen. Denn unter dem Strich sollte es für einjeden Anleger ein Vorteil darstellen, wenn er Auslandstitel am dazugehörigen Heimatmarkt handelt, da hier die Liquidität höher und die Spreads enger sind, was niedrigere implizite Kosten bedeutet. Allerdings können die erhöhten Gebühren diesen Gebührenvorteil wieder ganz oder teilweise auffressen.

Weiter geht`s...


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 tom
(@tom)
Admin
Beigetreten: Vor 7 Jahren
Beiträge: 3878
Themenstarter  

schön die Liste im Auge behalten..bisher haben Sie noch nichts modifiziert


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(@borealis)
Aktiver Member
Beigetreten: Vor 6 Jahren
Beiträge: 101
 

Danke für die gute Zusammenfassung! 

Mich interessiert auch noch die Versteuerung bei Aktien in ausländischen Währungen... gehört hier nicht rein, aber solch eine Rubrik würde ich mir hier im Forum wünschen. Hab mich gerade einher,aßen in die von ausländischen thesaurierenden Etf eingearbeitet, und nun auch noch hier.. 

Lg

 


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 tom
(@tom)
Admin
Beigetreten: Vor 7 Jahren
Beiträge: 3878
Themenstarter  

dann mach nen Thread auf  😀 


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(@greenhope)
Aktiver Member
Beigetreten: Vor 6 Jahren
Beiträge: 1003
 

weiss einer den aktuellen Stand wg Clearstream??

Ist das jetzt definitiv, dass diese Entscheidung für Firmen, die medizinisches Cannabis vertreiben, endgültig zurück genommen wurde?

Habe nämlich gerade bei Onvista versuchsweise eine KAUForder für Canopy platziert und es wäre möglich gewesen.

Wer weiss näheres?


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 tom
(@tom)
Admin
Beigetreten: Vor 7 Jahren
Beiträge: 3878
Themenstarter  

Nach dem aktuellen Informationsstand JA. Die Rücknahme der Abwicklungserklärungen zielt nicht auf Unternehmen ab, deren Hauptgeschäftszweck Med. Cannabis ist. Allerdings vermisse ich immer noch ein Update der Liste.... und kaufen wirst Du über Börsen vermutlich bis Ende September können....


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(@tobstar)
Aktiver Member
Beigetreten: Vor 6 Jahren
Beiträge: 18
 

Hallo Tom,
du schreibst "... und sich am Heimatmarkt wieder einzudecken" . Dazu habe ich eine Frage, wie das im Detail ablaufen würde. Dazu brauche ich dann ja ein Aktiendepot bei einem Kanadischen Broker, oder?

Denn selbst wenn ich bei der Diba über Direkthandel direkt in Kanada kaufe landen die Aktien am Ende ja wieder bei Clearstream.


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 tom
(@tom)
Admin
Beigetreten: Vor 7 Jahren
Beiträge: 3878
Themenstarter  

HalloTobStar -soweit ich das richtig verstehe, werden in Kanada gekaufte Werte auch in Kanada verwahrt, so dass die "Clearstream"-Problematik damit nicht greift.

Ich werde heute im  Laufe des Tages in meinem Blog einen Gastbeitrag zu diesem Thema von einem fleissigen Schreiberling hier aus unserem Forum posten.  Aus seinem Beitrag solltest Du schnell erkennen können, worin die Unterschiede der Abwicklung bzw. Verwahrung von in Deutschland erworbenen und in Kanada erworbenen Aktien liegen. Beste Grüße tom


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